Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der movox gmbh, Unterverlach 112, 9170 Ferlach, Österreich / UID Nr.: ATU74268758, Firmenbuch: FN 510085a

Geltungsbereich

(a) Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
(b) Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
(c) Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

Preise
(a) Alle Preise verstehen sich „ab Werk“ (Incoterms 2010) und in der Währung EURO, sofern nichts anderes festgelegt ist.
(b) Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
(c) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

Zahlung
(a) Wir verlangen die vollständige oder teilweise Vorauszahlung der Bestellung. Die Zahlung der Restbeträge erfolgt innerhalb von 14 Tagen (ohne Abzug eines Skontos) nach Rechnungsdatum, es sei denn, wir haben schriftlich etwas anderes festgelegt. Die Rechnungsstellung für jedes Produkt erfolgt bei Versand oder (was früher ist) bei Lieferung.
(b) Falls der Kunde am Fälligkeitsdatum die Bezahlung nicht vollständig geleistet hat, haben wir das Recht, ohne dass dies irgendwelche anderen Rechte berührt,
(i) auf Zahlung von Verzugszinsen von 10% Punkten über dem Basiszinssatz auf den ausstehenden Betrag geltend zu machen, wobei der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend ist. Wir sind zudem berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges als Entschädigung für Betreibungskosten einen Pauschalbetrag bis zu € 40,– zu fordern und darüber hinausgehende nachgewiesene Inkassospesen vom Schuldner ersetzt zu begehren.
(ii) die weitere Leistung aufgrund desselben Vertrages oder anderen Verträgen mit dem Kunden oder einer Tochtergesellschaft des Kunden auszusetzen oder einzustellen. Unter diesen Umständen übernimmen wir keine Haftung für oder in Verbindung mit einer solchen Leistungseinstellung und der Kunde haftet gegenüber uns für alle von ihm unmittelbar oder mittelbar aufgrund oder in Verbindung mit dem Verzug des Kunden erlittenen Verlust.

Eigentums- und Gefahrenübergang
(a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
(b) Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
(c) Der Käufer trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw den Käufer über.

Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung movox gmbh, Unterferlach 112, 9170 Ferlach, Österreich.

Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
(a) Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
(b) Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
(c) Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
(a) Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
(b) Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr in angemessener Höhe pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 20% des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten.

Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

Rücksendung
(a) Die Rücksendung von Waren muss frei erfolgen, unfrei an den Verkäufer gesendete Pakete werden nicht angenommen.
Portokosten werden gegebenenfalls erstattet (z.B. bei Fehllieferungen oder Garantierücksendung)
(b) Es gibt kein Rückgaberecht auf bestellte Waren. Bei Warenrücksendung wird ein Bearbeitungsabschlag von 25 % - mindestens jedoch € 5,- pro Warenposition verrechnet.
(c) Steril verpackte Artikel, Diagnostika, Hygieneartikel und Sonderbestellungen werden nicht zurückgenommen.
(d) Rückgesendete Artikel müssen in beanstandungsfreier Originalverpackung an den Verkäufer gesendet werden. Artikel mit beklebter, etikettierter oder beschädigter oder fehlender Originalverpackung werden nicht zurückgenommen.
(e) Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn der original Lieferschein oder Rechnung beigelegt werden.

Spezifikationen
Änderungen im Sinne der Qualität oder bei Lieferantenwechsel während des laufenden Geschäftsbetriebes vorbehalten. Druckfehler und Irrtümer in der Preisliste vorbehalten. Die im Katalog enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Gewährleistung / Schadenersatz / Produkthaftung
(a) Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
(b) Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
(c) Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
(d) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(e) Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate ab Lieferung/Leistung.
(f) Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
(g) Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
(h) Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungs- verbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.

Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

Rechtswahl / Gerichtsstandvereinbarung
(a) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
(b) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Anbei können Sie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als PDF anzeigen bzw. herunterladen.

Stand November 2019